Das Stiftungsvermögen: Mittel zum guten Zweck.
Das eingelegte Vermögen wird ausschließlich für die Stiftung genutzt. Alle Aufwendungen, die zur Betreuung der laufenden Stiftungsprojekte erforderlich sind, werden aus Kapitalerträgen und Zuwendungen der in Familienbesitz befindlichen Unternehmen sowie durch Spenden Dritter geleistet. Das Stiftungsvermögen wurde durch Stifter Heribert Nasch und seiner Familie eingelegt.
Die Gemeinnützigkeit: Aus tiefster Überzeugung höchst offiziell.
Die Heribert Nasch Stiftung wurde mit Urkunde vom 21. September 2005 des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport rechtsfähig. Darüber hinaus wurde uns erstmalig mit Bescheinigung vom 27. Dezember 2005 (Steuernummer: 61/270/09026) durch das Finanzamt Lingen die Gemeinnützigkeit bestätigt.


